Wir sind uns dessen bewusst, dass CWW Einfluss auf die Umwelt hat. Aus diesem Grunde fühlen wir uns verpflichtet, uns effektiv für den Umweltschutz einzusetzen.
Wir sind stets bemüht, nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der Umwelt tätig zu sein.
Im Bereich des Umweltschutzes handelt die CWW Kanzlei auf der Grundlage folgender Grundsätze:
• Vorgehen gemäß geltenden Umweltschutzvorschriften,
• umweltverträgliche Abfallwirtschaft zur Beschränkung der Umweltbelastung,
• rationelle Nutzung von Rohstoffen, Büromaterial, Energie und Wasser,
• Förderung des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter.
Das Ergebnis dieser Grundsätze sind folgende Maßnahmen:
• Einhaltung geltender Rechtsvorschriften einschließlich der Überwachung von Änderungen,
• Bereitstellung finanzieller Mittel für die Umsetzung von Umweltschutzprojekten,
• Wahl und Einsatz umweltfreundlicher Technologien,
• interne Regelung: Abfalltrennung, Wiederverwertung von Papier.